3. Abschnitt
Sonstige Ansprüche Amtswohnung
§ 8
Dem Bundespräsidenten gebührt eine Amtswohnung.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
3. Abschnitt
Sonstige Ansprüche Amtswohnung
§ 8
Dem Bundespräsidenten gebührt eine Amtswohnung.
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