Ausbildungsablauf – Beatmung und Intubation
§ 82
Die Ausbildung in der besonderen Notfallkompetenz Beatmung und Intubation umfasst
- 1. eine theoretische Ausbildung im Umfang von 30 Stunden und
- 2. ein Intensivpraktikum in einer fachlich geeigneten Krankenanstalt im Mindestumfang von 80 Stunden.
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