Jahrespauschale des Vorsitzenden der Übernahmekommission und seiner Stellvertreter
§ 7
Für die Tätigkeit als Behördenleiter bzw. als Stellvertreter des Behördenleiters gebühren dem Vorsitzenden der Übernahmekommission eine Jahrespauschale von 14 400 Euro und seinen Stellvertretern eine Jahrespauschale von je 4 800 Euro.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)