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§ 7 SanktG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2010

Reisebeschränkungen

§ 7.

Soweit gegen Personen in völkerrechtlich verpflichtenden Sanktionsmaßnahmen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union Reisebeschränkungen erlassen wurden, kann die Bundesministerin für Inneres diesen Personen die Ein- und Durchreise in oder durch die Republik Österreich untersagen.

Schlagworte

Einreise

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2018

Gesetzesnummer

20006805

Dokumentnummer

NOR40118617

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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