Reisebeschränkungen
§ 7.
Soweit gegen Personen in völkerrechtlich verpflichtenden Sanktionsmaßnahmen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union Reisebeschränkungen erlassen wurden, kann die Bundesministerin für Inneres diesen Personen die Ein- und Durchreise in oder durch die Republik Österreich untersagen.
Schlagworte
Einreise
Zuletzt aktualisiert am
05.07.2018
Gesetzesnummer
20006805
Dokumentnummer
NOR40118617
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