2. Abschnitt
Diätologin / Diätologe Berufsbild und Kompetenzbereich
§ 7.
(1) Der Beruf der Diätologin / des Diätologen umfasst die ernährungsmedizinische Behandlung und Beratung zur Erhaltung, Förderung, Verbesserung und Wiederherstellung des Gesundheitszustandes einschließlich Ernährungs- und Verpflegungsmanagement.
- 1. im Rahmen des diätologischen Prozesses insbesondere:
- a) das Assessment,
- b) die fachspezifische Diagnose,
- c) die Zielsetzung,
- d) die Planung der Interventionen,
- e) die Durchführung der Interventionen und
- f) die Evaluierung und Reflexion;
- 2. die Mitwirkung an sowie die Durchführung und Evaluierung von Assessments und Screeningverfahren einschließlich diätologische Befundung;
- 3. die Verabreichung von Arzneimitteln und die Anwendung von Medizinprodukten;
- (Anm.: Z 4 tritt mit 1.9.2025 in Kraft)
Schlagworte
Ernährungsmanagement
Zuletzt aktualisiert am
22.07.2024
Gesetzesnummer
20012653
Dokumentnummer
NOR40264012
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)