§ 7 Installations- und Energietechnik-Ausbildungsordnung

Zukünftige FassungIn Kraft seit 01.1.2027

Hauptmodul Wasser und Wärme

§ 7.

(1) Die Ausbildungsinhalte gemäß den Ausbildungszielen des Hauptmoduls Wasser und Wärme sind bis zum Ende des dreieinhalbten Lehrjahres zu vermitteln.

(2) Fachliche Kompetenzbereiche des Hauptmoduls Wasser und Wärme:

9. Kompetenzbereich: Grundlagen der Installations- und Gebäudetechnik

9.1 Installationstechnische Grundlagen

Die auszubildende Person kann

  1. 9.1.1 den Aufbau und die Funktion eines hydraulischen Kreislaufs (zB anhand einer Heizungsanlage) samt hydraulischen Grundschaltungen in Zusammenhang mit ihren auszuführenden Arbeiten erklären.
  1. 9.1.2 die physikalischen Grundlagen der Installationstechnik (zB Durchfluss, Volumenstrom, Fließgeschwindigkeit, Reynoldszahl, Rohrreibungszahl, Druckverlust, Einfluss von Richtungsänderungen und sprunghaften Querschnittsveränderungen, Wärmeausdehnung) in Zusammenhang mit ihren auszuführenden Arbeiten (zB bei Dimensionierung von Rohren, Rohrverlegung) erklären.

9.2 Technische Unterlagen

Die auszubildende Person kann

  1. 9.2.1 Pläne unter Anwendung von Sinnbildern im eigenen Tätigkeitsbereich unter der Berücksichtigung von Normvorgaben computerunterstützt erstellen.
  1. 9.2.2 etwaige Mängel (zB Unvollständigkeiten) in technischen Unterlagen erkennen, beschreiben und an die zuständige Stelle rückmelden.
  1. 9.2.3 sich über das Baualter des Gebäudes und besondere Bauweisen bzw. Anforderungen informieren (Baupläne).

9.3 Messtechnik

Die auszubildende Person kann

  1. 9.3.1 die bei der Messung von installationstechnischen und berufstypischen elektrischen Größen ermittelten Daten auf Plausibilität prüfen, beurteilen und interpretieren.

9.4 Grundlagen der Installations- und Montagetechnik

Die auszubildende Person kann

  1. 9.4.1 unterschiedliche Rohrleitungen für die Ver- und Entsorgung dimensionieren (Rohrnetzberechnung).
  1. 9.4.2 mit unterschiedlichen Schweiß- und Schutzgasen (zB Sauerstoff, Acetylen, Edelgase, Mischgase) arbeiten, mögliche Gefahrenquellen erkennen und zugehörige Schutzmaßnahmen einhalten.
  1. 9.4.3 in verschiedenen Positionen mit unterschiedlichen Verfahren schweißen.
  1. 9.4.4 Verbindungen durch Weich- und Hartlöten herstellen, mögliche Gefahrenquellen (zB Verbrennungsgefahr, gesundheitsschädliche Dämpfe, Feuergefahr) erkennen und zugehörige Schutzmaßnahmen einhalten.
  1. 9.4.5 Dokumentationen über die Arbeitsabläufe sowie über Arbeitsstunden und Materialverbrauch (wie zB Bautagebücher) auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme anlegen.

10. Kompetenzbereich: Installationstechnische Bauteile, Einrichtungen und Anlagen

10.1 Sicherheit von installationstechnischen Anlagen

Die auszubildende Person kann

  1. 10.1.1 die Sicherheitseinrichtungen von Sanitäranlagen sowie die dazu notwendigen Bauteile und Komponenten (zB Rückflussverhinderer, Rohrunterbrecher, Rohrbelüfter, Rohrtrenner, Systemtrenner) samt deren Aufbau und Funktionsweise beschreiben.
  1. 10.1.2 die Sicherheitseinrichtungen von Gas- und Abgasanlagen wie aktive und passive Schutzmaßnahmen sowie die dazu notwendigen Bauteile und Komponenten (zB Gas-Strömungswächter, Gas-Druckregelgeräte, Sicherheitsstopfen, Sicherheitskappen) samt deren Aufbau und Funktionsweise beschreiben.
  1. 10.1.3 die Sicherheitseinrichtungen von Heizungsanlagen (insbesondere für den Betrieb mit erneuerbaren Energien) wie Druckhaltung und Temperatursicherung sowie die dazu notwendigen Bauteile und Komponenten samt deren Aufbau und Funktionsweise beschreiben.

10.2 Installationstechnische Bauteile und Komponenten

Die auszubildende Person kann

  1. 10.2.1 Bauteile und Komponenten von Sanitär-, Gas- und Heizungsanlagen (insbesondere für den ressourcenschonenden Betrieb mit erneuerbaren Energien) zusammenbauen und unter Anwendung geeigneter Montage- und Verbindungstechniken montieren und anschließen.
  1. 10.2.2 Bauteile und Komponenten (zB Rückflussverhinderer, Rohrunterbrecher, Rohrbelüfter, Rohrtrenner, Systemtrenner) von Sicherheitseinrichtungen für Sanitäranlagen unter Anwendung geeigneter Montage- und Verbindungstechniken installieren, prüfen, dokumentieren und in Betrieb nehmen.
  1. 10.2.3 Bauteile und Komponenten (zB Gas-Strömungswächter, Gas-Druckregelgeräte, Sicherheitsstopfen, Sicherheitskappen) von Sicherheitseinrichtungen für Gas- und Abgasanlagen unter Anwendung geeigneter Montage- und Verbindungstechniken installieren, prüfen, dokumentieren und in Betrieb nehmen.
  1. 10.2.4 Bauteile und Komponenten von Sicherheitseinrichtungen für Heizungsanlagen (insbesondere für den Betrieb mit erneuerbaren Energien) unter Anwendung geeigneter Montage- und Verbindungstechniken installieren, prüfen, dokumentieren und in Betrieb nehmen.
  1. 10.2.5 systematisch Fehler, Mängel und Störungen an Sicherheitseinrichtungen von Sanitäranlagen, Gas- und Abgasanlagen und Heizungsanlagen (insbesondere für den Betrieb mit erneuerbaren Energien) aufsuchen, eingrenzen und beseitigen.
  1. 10.2.6 Sicherheitseinrichtungen von Sanitäranlagen, Gas- und Abgasanlagen und Heizungsanlagen (insbesondere für den Betrieb mit erneuerbaren Energien) gemäß Plänen in Stand halten.

10.3 Installationstechnische Anlagen

Die auszubildende Person kann

  1. 10.3.1 die Aufstellungs- und Montagesituation mit Kundinnen und Kunden abklären.
  1. 10.3.2 die Möglichkeiten der energieeffizienten Wasseraufbereitung (zB Härtestabilisierung, Enthärtung, Entsalzung) zur Erreichung der gewünschten Eigenschaften des Wassers samt dem Aufbau und die Funktionsweise der dazu notwendigen Bauteile und Komponenten und den dazu notwendigen Anschlüssen beschreiben.
  1. 10.3.3 Bauteile und Komponenten der Wasseraufbereitung unter Anwendung geeigneter Montage- und Verbindungstechniken installieren, prüfen, dokumentieren und in Betrieb nehmen.
  1. 10.3.4 Sanitäranlagen für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung unter Anwendung geeigneter Montage- und Verbindungstechniken nach Plänen installieren, prüfen, dokumentieren und in Betrieb nehmen.
  1. 10.3.5 Gas- und Abgasanlagen für die Versorgung mit Gas unter Anwendung geeigneter Montage- und Verbindungstechniken nach Vorgaben installieren, prüfen, dokumentieren und in Betrieb nehmen.
  1. 10.3.6 die Eignung des Standortes von Heizkesseln, insbesondere unter Berücksichtigung der Verbrennungsluftversorgung, prüfen.
  1. 10.3.7 die persönliche Schutzausrüstung (PSA) für Arbeiten am Dach bei der Installation von Solaranlagen verwenden sowie alle anderen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen (Dachsicherungs-systeme wie Einzelanschlagpunkte, Seilsicherungssysteme, Aufstieg- und Ausstiegleitern, Durchsturzsicherungen, Geländer) anwenden.
  1. 10.3.8 die Arten (Luft/Wasser-, Sole/Wasser-, Wasser/Wasser- und Luft/Luft-Wärmepumpen) sowie den Aufbau und die Funktionsweise von Wärmepumpen beschreiben.
  1. 10.3.9 Heizungsanlagen (insbesondere für den ressourcenschonenden Betrieb mit erneuerbaren Energien) für das Erreichen eines angenehmen Raumklimas unter Anwendung geeigneter Verbindungs- und Montagetechniken nach Plänen installieren, prüfen, dokumentieren und in Betrieb nehmen.
  1. 10.3.10 Sanitär-, Gas- und Heizungsanlagen (insbesondere für den ressourcenschonenden Betrieb mit erneuerbaren Energien) spülen sowie Dichtheits- und Druckproben mit geeigneten Messgeräten und Funktionskontrollen durchführen.
  1. 10.3.11 Sanitär-, Gas-, Abgas- und Heizungsanlagen (insbesondere für den ressourcenschonenden Betrieb mit erneuerbaren Energien) vor Inbetriebnahme durch Sichtkontrolle prüfen und unter Beachtung technischer Unterlagen in Betrieb nehmen und einregulieren.
  1. 10.3.12 Sanitär-, Gas-, Abgas- und Heizungsanlagen (insbesondere für den ressourcenschonenden Betrieb mit erneuerbaren Energien) an Kundinnen und Kunden übergeben, diese beraten und einschulen.
  1. 10.3.13 systematisch Fehler, Mängel und Störungen an komplexen Sanitär-, Gas-, Abgas- und Heizungsanlagen (insbesondere für den ressourcenschonenden Betrieb mit erneuerbaren Energien) aufsuchen, eingrenzen und beheben.
  1. 10.3.14 Änderungen (zB zur Erhöhung der Energieeffizienz) und Erweiterungen an komplexen Sanitär, Gas-, Abgas- und Heizungsanlagen (insbesondere für den ressourcenschonenden Betrieb mit erneuerbaren Energien) nach Plänen durchführen, prüfen, dokumentieren und in Betrieb nehmen.
  1. 10.3.15 Sanitär-, Gas-, Abgas- und Heizungsanlagen (insbesondere für den ressourcenschonenden Betrieb mit erneuerbaren Energien) gemäß Plänen in Stand halten.
  1. 10.3.16 bestehende Sanitär-, Gas-, Abgas- und Heizungsanlagen demontieren und die Trennung, Wiederverwertung und Entsorgung von Bauteilen und Komponenten zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft veranlassen.

10.4 Erneuerbare Energien

Die auszubildende Person kann

  1. 10.4.1 aktuelle Trends im Bereich der erneuerbaren Energien und des Klimaschutzes anwenden und Kundinnen und Kunden darüber beraten.
  1. 10.4.2 Kundinnen und Kunden über Heizungs- oder Warmwasserbereitungsanlagen, welche mit erneuerbaren Energien (zB Erdwärme, Sonne, Biomasse) betrieben werden, hinsichtlich Energieersparnis und Umweltfreundlichkeit beraten.
  1. 10.4.3 wirtschaftliche Aspekte beispielsweise Kosten, mögliche Förderungen sowie die Abwicklung der notwendigen Behördenwege für geplante Heizungs- oder Warmwasserbereitungsanlagen, welche mit erneuerbaren Energien (zB Erdwärme, Sonne, Biomasse, Solarthermie) betrieben werden, in Grundzügen erläutern.
  1. 10.4.4 bei der Abklärung der Voraussetzungen (zB Verschattung, Grundwassereignung, elektrische Anschlussleistung von installationstechnischen Anlagen) zur Installation von Heizungs- oder Warmwasserbereitungsanlagen, welche mit erneuerbaren Energien (zB Erdwärme, Sonne, Biomasse, Solarthermie) betrieben werden, vor Ort mitwirken.
  1. 10.4.5 beim Erstellen von Einreichunterlagen und technischen Beschreibungen für Heizungs- oder Warmwasserbereitungsanlagen, welche mit erneuerbaren Energien (zB Erdwärme, Sonne, Biomasse, Solarthermie) betrieben werden, mitwirken.

11. Kompetenzbereich: Automatisierung von installationstechnischen Anlagen

11.1 Automatisierung

Die auszubildende Person kann

  1. 11.1.1 die berufsspezifischen elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften bei ihren Tätigkeiten beachten.
  1. 11.1.2 die Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik und die dazu benötigten Bauteile in ihrem Tätigkeitsbereich darstellen.
  1. 11.1.3 beim Errichten und Prüfen von Mess-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen von Sanitäranlagen, Gas- und Abgasanlagen und Heizungsanlagen (insbesondere für den ressourcenschonenden Betrieb mit erneuerbaren Energien) mitwirken, um einen energieeffizienteren und nachhaltigeren Betrieb zu ermöglichen.

11.2 Gebäudesystemtechnik

Die auszubildende Person kann

  1. 11.2.1 die Grundlagen der Gebäudesystemtechnik (Bus-System) sowie die Funktion der dazu notwendigen Geräte wie Sensoren zur Messung von Zustandsgrößen in Gebäuden (zB Temperatur usw.) und Aktoren sowie deren Steuerung mit Endgeräten wie Tablets, Smartphones oder Sprachassistenten erläutern.
  1. 11.2.2 aktuelle Trends im Bereich der Digitalisierung (zB digitalisierte Heizungssysteme zum optimalen und ressourcenschonenden Betrieb von Heizungen, intelligente Badarmaturen, höhenverstellbare Sanitär-Keramik, Steuerung per App oder Fingerabdruck) beschreiben.
 

Schlagworte

Versorgung, Schweißgas, Gasanlage, Montagetechnik, Aufstellungssituation, Aufstiegleiter, Sanitäranlage, Dichtheitsprobe, Sanitäranlage, Abgasanlage, Messtechnik, Steuerungstechnik

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2026

Gesetzesnummer

20013236

Dokumentnummer

NOR40279436

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