Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr. 476/2005).
Arbeitszeitregelung
§ 7.
Die rechtliche Möglichkeit zur flexiblen Arbeitszeitregelung wird im Rechnungshof bereits umgesetzt und in Einzelfällen auch schon in Anspruch genommen. Dadurch wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.
Zuletzt aktualisiert am
25.08.2023
Gesetzesnummer
20003175
Dokumentnummer
NOR40049448
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