Einfache Reparaturarbeiten
§ 7
Für die Durchführung von Reparaturarbeiten sonstiger einfacher Art gebührt ein Stundenlohn von 11,94 €. Für unbedingt notwendige Reparaturarbeiten, die auftragsgemäß an Sonn- und Feiertagen durchgeührt werden müssen, gebührt ein Stundenlohn von 23,88 €.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
