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§ 7 Elektronik-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2024

Hauptmodul „Informations- und Kommunikationselektronik“

§ 7.

Fachliche Kompetenzbereiche des Hauptmodules „Informations- und Kommunikationselektronik“:

7. Kompetenzbereich: Grundlagen der Elektronik

7.1 Elektronische Grundlagen

Die auszubildende Person kann

  1. 7.1.1 den Aufbau, die Funktionsweise und die Anwendung von elektronischen Bauelementen (zB Thyristoren, Triacs, Leistungskondensatoren, Operationsverstärker, Optokoppler, MOS-FET) in Rahmen der Leistungs- und Kommunikationselektronik grundlegend erläutern.
  1. 7.1.2 den Aufbau, die Funktionsweise und die Anwendung der Spannungsversorgung und des Potentials (zB Schaltnetzteile) für Geräte der Kommunikations- und Informationstechnik (zB Audio, Video, Hochfrequenzgeräte, Sensoren, Aktoren, Sender, Empfänger, Multiplexer, Demultiplexer) beschreiben.

7.2 Technische Unterlagen

Die auszubildende Person kann

  1. 7.2.1 Zeichnungen und elektronische Pläne unter Anwendung von Schaltzeichen und elektronischen Symbolen unter der Berücksichtigung von Normvorgaben computerunterstützt erstellen.
  1. 7.2.2 Dokumentationsunterlagen von Netzwerktopologien anfertigen.
  1. 7.2.3 etwaige Mängel (zB Unvollständigkeiten) in technischen Unterlagen erkennen, beschreiben und an die zuständige Stelle rückmelden.

7.3 Messtechnik

Die auszubildende Person kann

  1. 7.3.1 die Anwendungen und Einsatzgebiete sowie Handhabung von unterschiedlichen Messgeräten (zB analoge, digitale und optische Messgeräte, Oszilloskope, Sensoren) für elektrische/elektronische (insbesondere Strom, Spannung) und berufstypische nichtelektrische (zB Abstände, Temperaturen) Größen beschreiben und Messungen durchführen.
  1. 7.3.2 die bei der Messung von elektrischen/elektronischen und berufstypischen nichtelektrischen Größen ermittelten Daten auf Plausibilität prüfen, beurteilen und interpretieren.

7.4 Qualitätssicherung

Die auszubildende Person kann

  1. 7.4.1 die ausgeführten Arbeiten im Rahmen der Qualitätssicherung hinsichtlich Fehler überprüfen und bei Bedarf Maßnahmen (zB Melden, Nacharbeiten) einleiten sowie dokumentieren.
  1. 7.4.2 die Grundlagen der Gewährleistung, Garantie und Produkthaftung beschreiben.

8. Kompetenzbereich: Elektronische Schaltungen

8.1 Sicherheit

Die auszubildende Person kann

  1. 8.1.1 berufsspezifische Schutzmaßnahmen und Sicherheitsregeln zur Verhütung von Personen- und Sachschäden (zB ETG 1992, ETV 2012, ÖVE, ÖNORMEN, Technische Richtlinien, USV-Anlagen [Unterbrechungsfreie Stromversorgungs-Anlagen], Überspannungsschutz, Potentialausgleich) anwenden.
  1. 8.1.2 Maßnahmen zum Erreichen der elektromagnetischen Verträglichkeit sowie gegen Elektrostatische Entladung in Grundzügen anwenden.

8.2 Elektronische Schaltungen

Die auszubildende Person kann

  1. 8.2.1 die Funktionsweise und Darstellung (anhand von Schaltplänen) komplexer analoger und digitaler Schaltungen als Zusammenschluss von elektrischen und insbesondere elektronischen Bauelementen (zB Dioden, Transistoren) auf Leiterplatten zur Erfüllung unterschiedlicher Funktionen beschreiben.
  1. 8.2.2 elektronische Bauteile zu Bauelementen und Baugruppen (zB berufsspezifische Schaltungen) zusammenbauen, montieren, anschließen, deren Funktion erproben, kennzeichnen und dokumentieren.
  1. 8.2.3 elektronische Schaltungen samt dazugehörigen Schaltplänen gemäß Anforderungen planen und dimensionieren.
  1. 8.2.4 den Aufbau und die Funktionsweise eines Mikrokontrollers erläutern und gemäß Vorgaben und Anforderungen mittels passender Software programmieren.

9. Kompetenzbereich: Netzwerk- und Übertragungstechnik

9.1 Leitungsgebundene Netzwerke und Übertragung

Die auszubildende Person kann

  1. 9.1.1 den Aufbau, die Funktion und Planung von leitungsgebundenen Netzwerken und Netzwerkkomponenten (zB Topologie, Netzwerkprotokolle, Datenübertragung, Datenübertragungsprotokolle, Netzwerkadressen, Zugriffsverfahren, Schichtenmodelle, Sender, Empfänger, SFP-Transceiver [Small Form-factor Pluggable-Transceiver], Multiplexer, Demultiplexer, Sicherheit und Verschlüsselungstechnik, Visualisierung, Netzwerkmanagement) darstellen.
  1. 9.1.2 beim Planen von leitungsgebundenen Netzwerken (zB Twisted-Pair, Koax-Kabel) und Netzwerkkomponenten unter Berücksichtigung von Vorgaben mitwirken.
  1. 9.1.3 den Aufbau, die Übertragungsarten und Anwendungsbereiche unterschiedlicher Netzwerkkabel (zB Twisted-Pair, Koax-Kabel) beschreiben.
  1. 9.1.4 die Grundlagen der leitungsgebundenen (zB Twisted-Pair, Koax-Kabel) Signalübertragung (zB Twisted-Pair, Koax-Kabel) wie zB Wellenwiderstand, Dämpfung, Pegel, Anpassung, Fehlanpassung, Reflexionen, Übersprechen erläutern.
  1. 9.1.5 die Funktionsweise von Multiplexverfahren zur Signal- und Nachrichtenübertragung bei leitungsgebundenen Netzwerken (zB TDM [Time-Division Multiplexing], FDM [Frequency-Division Multiplexing], WDM [Wavelength-Division Multiplexing], CDMA [Code Division Multiple Access]) grundlegend beschreiben.
  1. 9.1.6 leitungsgebundene Netzwerke (zB Twisted-Pair, Koax-Kabel) und Netzwerkkomponenten errichten, konfigurieren, in Betrieb nehmen und überprüfen.
  1. 9.1.7 systematisch Fehler, Mängel und Störungen an leitungsgebundenen Netzwerken und Netzwerkkomponenten eingrenzen, aufsuchen und beheben.
  1. 9.1.8 leitungsgebundene Netzwerke und Netzwerkkomponenten gemäß Plänen in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern).

9.2 Leitungsungebundene Netzwerke und Übertragung

Die auszubildende Person kann

  1. 9.2.1 den grundlegenden Aufbau, die Funktion und Planung von leitungsungebundenen Netzwerken, Netzwerkkomponenten und Übertragungstechniken (zB Funktechnologie, IoT [Internet of Things], WLAN [Wireless Local Area Network], LoRA-WAN [Long Range-Wide Area Network]) darstellen.
  1. 9.2.2 beim Planen von leitungsungebundenen Netzwerken und Netzwerkkomponenten (zB Funktechnologie, IoT Internet of Things, WLAN, LoRA-WAN) unter Berücksichtigung von Vorgaben mitwirken.
  1. 9.2.3 die Grundlagen der leitungsungebundenen Signalübertragung wie zB elektromagnetische Wellen, genutztes Frequenzband erläutern.
  1. 9.2.4 einfache leitungsungebundene Netzwerke und Netzwerkkomponenten (zB Funktechnologie, IoT Internet of Things, WLAN, LoRA-WAN) errichten, konfigurieren, in Betrieb nehmen und überprüfen.
  1. 9.2.5 systematisch Fehler, Mängel und Störungen an leitungsungebundenen Netzwerken und Netzwerkkomponenten (zB Funktechnologie, IoT Internet of Things, WLAN, LoRA-WAN) unter Anleitung eingrenzen, aufsuchen und beheben.
  1. 9.2.6 leitungsungebundene Netzwerke und Netzwerkkomponenten (zB Funktechnologie, IoT Internet of Things, WLAN, LoRA-WAN) gemäß Plänen in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern).

9.3 Lichtwellenleitertechnik

Die auszubildende Person kann

  1. 9.3.1 die Funktionsweise (zB Singlemode, Multimode, Wellenlängen), Bauteile (zB Stecker, Kabeltypen) und Arbeitstechniken (zB Steckerinspektion, Reinigung, Montagetechniken, Fusionsspleißen, Messtechnik mit Laser Source, Powermeter und Zeitbereichsreflektometer – OTDR) der Lichtwellentechnik beschreiben.
  1. 9.3.2 die für die Errichtung von Lichtwellenleiter-Netzwerken und Netzwerkkomponenten grundlegenden Planungshinweise und ÖVE-Richtlinien beschreiben.
  1. 9.3.3 beim Errichten, Konfigurieren und in Betrieb nehmen von Lichtwellenleiter-Netzwerken (zB WDM, CWDM [Coarse Wavelength Division Multiplexing], DWDM [Dense Wavelength Division Multiplexing], PON [Passive Optical Network], GPON [Gigabit Passive Optical Network], GEPON [Gigabit Ethernet Passive Optical Network], XGSPON [10 Gigabit Symmetrical Passive Optical Network]) und Netzwerkkomponenten (zB Sender, Empfänger, SFP-Transceiver, Multiplexer, Demultiplexer) mittels geeigneter Montagetechniken und Fusionsspleißen mitarbeiten und beim Überprüfen mit Dämpfungs-, Leistungs- und OTDR-Messtechnik mitwirken.
  1. 9.3.4 die gängigen Techniken für die Verlegung (zB Nomenklatur-Farbkennzeichnung) von Lichtwellenleiter beschreiben.
  1. 9.3.5 systematisch Fehler, Mängel und Störungen mittels Steckerinspektion, Reinigungsmethoden an Lichtwellenleiter-Netzwerken und Netzwerkkomponenten eingrenzen, aufsuchen und beheben.
  1. 9.3.6 Lichtwellenleiter-Netzwerke und Netzwerkkomponenten gemäß Dokumentationsgrundlagen in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern).

9.4 Digitale Endgeräte

Die auszubildende Person kann

  1. 9.4.1 berufsspezifische digitale Komponenten oder Geräte (zB AV-Endgeräte [Audio-Videosignal-Endgeräte], Telekommunikation, Informationstechnologie) in leitungsgebundene oder leitungsungebundene Netzwerke integrieren (einbinden, konfigurieren, in Betrieb nehmen und prüfen).
  1. 9.4.2 systemspezifische Fehler, Mängel und Störungen an digitalen Komponenten oder Geräten (zB AV-Endgeräte, Telekommunikation, Informationstechnologie) in leitungsgebundenen oder leitungsungebundenen Netzwerken eingrenzen, aufsuchen und Maßnahmen einleiten.
  1. 9.4.3 berufsspezifische digitale Komponenten oder Geräte (zB AV-Endgeräte, Telekommunikation, Informationstechnologie) in leitungsgebundenen oder leitungsungebundenen Netzwerken gemäß Plänen in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern).
  1. 9.4.4 Änderungen (zB zur Erhöhung der Energieeffizienz) und Erweiterungen an digitalen Komponenten oder Geräten (zB AV-Endgeräte, Telekommunikation, Informationstechnologie) in leitungsgebundenen oder leitungsungebundenen Netzwerken nach Plänen und Vorgaben durchführen.
 

Schlagworte

Informationselektronik, Leistungselektronik, Kommunikationstechnik, Personenschaden, Netzwerktechnik, Signalübertragung, Dämpfungstechnik, Leistungstechnik

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2024

Gesetzesnummer

20012627

Dokumentnummer

NOR40262874

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