Ausstellen und Lesebetrieb
§ 7.
(1) Die Sammlungsbestände gemäß § 16 und des Hauses der Geschichte Österreich werden der Öffentlichkeit nach aktuellen künstlerischen, wissenschaftlichen und historischen Erkenntnissen zugänglich gemacht. Die Ausstellungstätigkeit der wissenschaftlichen Anstalt stellt ergänzend nach Möglichkeit inhaltliche Bezüge zu gesellschaftspolitisch relevanten Themen der Gegenwart her. Schwerpunktmäßige Sonderausstellungen im In- und Ausland erweitern das Angebot.
(2) Publikationen, Vorträge, Diskussionsveranstaltungen und sonstige Vermittlungsprogramme begleiten die Ausstellungstätigkeit.
(3) Die wissenschaftliche Anstalt gewährleistet unter Einhaltung konservatorischer Bestimmungen die Zugänglichkeit der Sammlungsbestände gemäß § 16 sowie des Hauses der Geschichte Österreich, insbesondere durch einen kontinuierlichen Lesebetrieb im Bereich der Modernen Bibliothek und der Sammlungen.
Schlagworte
Inland
Zuletzt aktualisiert am
08.08.2017
Gesetzesnummer
20009955
Dokumentnummer
NOR40196220
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