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§ 7 Bibliotheks- und Museumsordnung für die Österreichische Nationalbibliothek

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.8.2017

Ausstellen und Lesebetrieb

§ 7.

(1) Die Sammlungsbestände gemäß § 16 und des Hauses der Geschichte Österreich werden der Öffentlichkeit nach aktuellen künstlerischen, wissenschaftlichen und historischen Erkenntnissen zugänglich gemacht. Die Ausstellungstätigkeit der wissenschaftlichen Anstalt stellt ergänzend nach Möglichkeit inhaltliche Bezüge zu gesellschaftspolitisch relevanten Themen der Gegenwart her. Schwerpunktmäßige Sonderausstellungen im In- und Ausland erweitern das Angebot.

(2) Publikationen, Vorträge, Diskussionsveranstaltungen und sonstige Vermittlungsprogramme begleiten die Ausstellungstätigkeit.

(3) Die wissenschaftliche Anstalt gewährleistet unter Einhaltung konservatorischer Bestimmungen die Zugänglichkeit der Sammlungsbestände gemäß § 16 sowie des Hauses der Geschichte Österreich, insbesondere durch einen kontinuierlichen Lesebetrieb im Bereich der Modernen Bibliothek und der Sammlungen.

Schlagworte

Inland

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2017

Gesetzesnummer

20009955

Dokumentnummer

NOR40196220

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