Zuweisung von schriftlichen Anfragen und Aufnahme
in die Tagesordnung
§ 76
Eine den formellen Erfordernissen entsprechende Anfrage wird vom Präsidenten, wenn sie nicht an ihn selbst gerichtet ist, als Anfrage an die Landesregierung dem Landeshauptmann und sonst dem befragten Mitglied der Landesregierung zur Beantwortung zugeleitet. Sie wird außerdem für die nächste Landtagssitzung in den Tagesordnungspunkt "Einlauf" aufgenommen.
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