b) Ausdrücklicher Widerruf
§ 719
Der ausdrückliche Widerruf einer letztwilligen Verfügung kann nur in einer solchen Form erfolgen, die zur Errichtung einer letztwilligen Verfügung nötig ist.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
b) Ausdrücklicher Widerruf
§ 719
Der ausdrückliche Widerruf einer letztwilligen Verfügung kann nur in einer solchen Form erfolgen, die zur Errichtung einer letztwilligen Verfügung nötig ist.
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