§ 6a K-AGO

Alte FassungIn Kraft seit 06.10.1998

§ 6a

Sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann

Soweit in diesem Gesetz Funktionsbezeichnungen in ausschließlich männlicher Form festgelegt sind, sind sie für weibliche Amtsinhaber in der weiblichen Form zu verwenden.

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