§ 6
Berichterstattung an den Landtag
Die Landesregierung ist verpflichtet, alljährlich dem Landtag über die Tätigkeit des Landeswohnbaufonds zu berichten. Eine Ausfertigung dieses Berichtes ist dem Vorarlberger Gemeindeverband zu übermitteln.
Neukundmachung
10.12.2015
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