Rechtsnormen
Verordnungen
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 6 Verordnung mit der zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 besondere Vorkehrungen in Strafsachen getroffen werden
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
09.4.2020 bis 31.05.2022 (BGBl. II Nr. 138/2020)
24.3.2020 bis 08.04.2020 (BGBl. II Nr. 113/2020)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.