§ 0
6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten)
Kurztitel
6. Übereinkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten des Erziehungswesen, der Wissenschaft und Kultur (Ägypten)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 198/1992
Typ
Vertrag – Ägypten
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.06.1992
Unterzeichnungsdatum
10.03.1992
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Langtitel
(Übersetzung)
6. ÜBEREINKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER ARABISCHEN REPUBLIK ÄGYPTEN ÜBER ZUSAMMENARBEIT AUF DEN GEBIETEN DES ERZIEHUNGSWESENS, DER WISSENSCHAFT UND DER KULTUR
StF: BGBl. Nr. 198/1992
Ratifikationstext
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 61 mit 1. Juni 1992 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Arabischen Republik Ägypten sind,
vom Wunsche geleitet, ihre Beziehungen auf den Gebieten des Erziehungswesens, der Wissenschaft und der Kultur weiterzuentwickeln,
in Übereinstimmung mit dem am 11. Mai 1972 zwischen den beiden Staaten unterzeichneten Abkommen über ihre Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung *)
wie folgt übereingekommen:
__________________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 435/1973
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Gesetzesnummer
10009813
Dokumentnummer
NOR11010006
alte Dokumentnummer
N7199219975J
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