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§ 6 Praxiserfordernisse für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst und über den Entfall der ergänzenden Lehramtsausbildung in bestimmten Verwendungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.3.2017

Entfall der ergänzenden Lehramtsausbildung

§ 6.

Für fachpraktische Verwendungen an land- und forstwirtschaftlichen Schulen entfällt das Erfordernis einer ergänzenden Lehramtsausbildung gemäß § 38 Abs. 3 Z 3 VBG.

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2025

Gesetzesnummer

20009841

Dokumentnummer

NOR40191802

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