§ 6 NÖ LAO

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2015

Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben

2. Dienstvertrag

Abschluss des Dienstvertrages

§ 6

Der Abschluss des Dienstvertrages ist an keine bestimmte Form gebunden.

09.12.2014

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