Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
2. Dienstvertrag
Abschluss des Dienstvertrages
§ 6
Der Abschluss des Dienstvertrages ist an keine bestimmte Form gebunden.
09.12.2014
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