ABSCHNITT II
Dienstvertrag
§ 6
Abschluss des Dienstvertrages
Der Abschluss des Dienstvertrages ist an keine bestimmte Form gebunden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
ABSCHNITT II
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§ 6
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