Inkrafttreten
§ 6.
Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2008 in Kraft. Sie ist auch auf Investitionen anzuwenden, die ein Betreiber vor ihrem Inkrafttreten aufgewendet hat.
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2018
Gesetzesnummer
20005982
Dokumentnummer
NOR40101588
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)