§ 6 Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Kraftfahrzeugelektriker

Alte FassungIn Kraft seit 21.7.1976

zum Bezugszeitraum vgl. § 16, BGBl. II Nr. 408/2008

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 355/1976

Schlußbestimmungen

§ 6.

(1) Auf die Durchführung der Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Kraftfahrzeugelektriker ist im übrigen die Verordnung BGBl. Nr. 170/1974 anzuwenden.

(2) Diese Verordnung tritt mit 15. Mai 1974 in Kraft.

(3) Hinsichtlich der Personen, die vor dem 15. Mai 1974 zur Lehrabschlußprüfung angetreten sind, diese nicht bestanden haben und die bis 31. Dezember 1974 zu einer Wiederholungsprüfung antreten, tritt diese Verordnung mit 1. Jänner 1975 in Kraft.

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 355/1976

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2026

Gesetzesnummer

10006342

Dokumentnummer

NOR12071109

alte Dokumentnummer

N51976140200

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)