Klimazuschlag
§ 6
Der Klimazuschlag beträgt bei einem Einsatz überwiegend in einem Wüstengebiet oder Steppengebiet oder Gebiet mit tropischem Regenwaldklima 2 Werteinheiten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Klimazuschlag
§ 6
Der Klimazuschlag beträgt bei einem Einsatz überwiegend in einem Wüstengebiet oder Steppengebiet oder Gebiet mit tropischem Regenwaldklima 2 Werteinheiten.
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