vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 69 S.GVG 2023

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2023

Bericht der Landesregierung zur Lage des Grundverkehrs in Salzburg

§ 69

Die Landesregierung hat dem Landtag bis zum 31. Mai eines jeden Jahres einen Bericht über die Lage des Grundverkehrs im Land Salzburg für das vorangegangene Jahr zu erstatten. Im Besonderen hat der Bericht Aussagen zu folgenden Bereichen zu enthalten:

  1. 1. zur allgemeinen Entwicklung des Grundverkehrs im Land Salzburg,
  2. 2. zu den Fallzahlen und zur Personalausstattung der jeweils zuständigen Grundverkehrsbehörden, sowie
  3. 3. zu Verbesserungsmöglichkeiten beim Vollzug dieses Gesetzes.

17.11.2022

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte