§ 67
Inkrafttreten von Novellen
(1) (Verfassungsbestimmung) Der Entfall der Bezeichnung,(Verfassungsbestimmung)‘ in § 10 Abs. 4 und § 56 Abs. 9 durch die Novelle LGBl. Nr. 5/2010 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 30. Jänner 2010, in Kraft.
(2) Die Änderung des § 9 Abs. 3, des § 10 Abs. 4 und des § 56 Abs. 9 sowie die Einfügung des § 56 Abs. 5a durch die Novelle LGBl. Nr. 5/2010 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 30. Jänner 2010, in Kraft.
Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 5/2010
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