Kupferstichkabinett
§ 65.
(1) Das Kupferstichkabinett der Akademie der bildenden Künste Wien ist eine der Universitätsbibliothek angegliederte graphische Sammlung zur Unterstützung der Universitätsangehörigen im Lehrbetrieb und bei der Erschließung der Künste.
(2) Das Kupferstichkabinett wird von der Bibliotheksdirektorin oder vom Bibliotheksdirektor geleitet.
(3) Die Aufgaben des Kupferstichkabinetts umfassen insbesondere
- 1. den planmäßigen Aufbau der bereits bestehenden Sammlung, Anlage neuer Sammlungen;
- 2. die Prüfung der Sammlung nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft auf ihren Erhaltungszustand und die Setzung geeigneter Maßnahmen zur Restaurierung und Sicherung;
- 3. Darbietung ausgewählter Objekte der Sammlungen für die Öffentlichkeit;
- 4. Bestimmung, Inventarisierung und Katalogisierung der Bestände;
- 5. Unterstützung der Universitätsangehörigen im Lehrbetrieb und bei der Erschließung der Künste.
(4) Das Universitätskollegium hat auf Vorschlag der Bibliotheksdirektorin oder des Bibliotheksdirektors im Rahmen der Satzung eine Benutzungsordnung für das Kupferstichkabinett zu erlassen.
Zuletzt aktualisiert am
16.10.2026
Gesetzesnummer
10010089
Dokumentnummer
NOR12127596
alte Dokumentnummer
N7199812779U
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