§ 63 LFAG.

Alte FassungIn Kraft seit 10.2.1978

§ 63

Bei mehrschichtiger Arbeitsweise ist ein Schichtplan zu erstellen. Innerhalb des Schichtturnus darf die Wochenarbeitszeit die nach § 59 zulässige Dauer nicht überschreiten.

30.10.2018

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