§ 61 LBG 1998

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2007

§ 61
Anrechnung von Leistungen aus einer vertraglich zugesicherten Pensionsvorsorge

Auf den Beitrag des Landes entfallende wiederkehrende Leistungen aus einer dem Beamten vertraglich zugesicherten Pensionsvorsorge sind auf die wiederkehrenden Leistungen nach diesem Gesetz anzurechnen.

02.09.2024

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