§ 60 LArbO

Alte FassungIn Kraft seit 27.7.2000

§ 60

Arbeitszeit bei Schichtarbeit

Bei mehrschichtiger Arbeitsweise ist ein Schichtplan zu erstellen.

Die regelmäßige Wochenarbeitszeit darf

  1. 1. innerhalb des Schichtturnusses oder
  2. 2. bei Durchrechnung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit gemäß § 56a innerhalb des Durchrechnungszeitraumes

    im Durchschnitt die nach § 56 Abs. 2 zulässige Dauer nicht überschreiten.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)