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BGBl III 60/2015

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

60. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Indien über soziale Sicherheit
(NR: GP XXIV RV 2159 AB 2231 S. 194. BR: AB 8938 S. 819.)

60.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Indien über soziale Sicherheit

[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in Hindi siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 24 Abs. 1 des Abkommens wurden am 5. Juni 2013 bzw. 8. April 2015 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 24 Abs. 1 mit 1. Juli 2015 in Kraft.

Faymann

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