60.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Indien über soziale Sicherheit
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in Hindi siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 24 Abs. 1 des Abkommens wurden am 5. Juni 2013 bzw. 8. April 2015 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 24 Abs. 1 mit 1. Juli 2015 in Kraft.
Faymann
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