Verordnungsermächtigungen
§ 5d.
Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat durch Verordnung nähere Bestimmungen zu erlassen über
- 1. Ablauf und maßgebliche Elemente und Aspekte der Folgenabschätzung hinsichtlich der Straßenverkehrssicherheit,
- 2. Ablauf und maßgebliche Kriterien des Straßenverkehrssicherheitsaudits,
- 3. Ablauf und maßgebliche Aspekte der Straßenverkehrssicherheitsbewertung des in Betrieb befindlichen Straßennetzes und Art der Veröffentlichung von Straßenabschnitten mit hoher Unfallhäufigkeit,
- 4. Ablauf und maßgebliche Aspekte der Straßenverkehrssicherheitsüberprüfungen,
- 5. die erforderliche fachliche Qualifikation der Straßenverkehrssicherheitsgutachter und
- 6. Inhalte und Umfang der Lehrgänge für Straßenverkehrssicherheitsgutachter gemäß § 5a Abs. 5 und § 5c Abs. 3 und 4.
Zuletzt aktualisiert am
27.07.2022
Gesetzesnummer
10011428
Dokumentnummer
NOR40245718
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