Grundlage der Ergänzungsregulierung, Regulierung, Ablösung und
Sicherung
§ 5
Die Grundlage für die Ergänzungsregulierung, Regulierung, Ablösung und Sicherung der Nutzungsrechte bildet das durch Übereinkommen festgestellte oder durch Urkunden oder sonstige Beweismittel nachgewiesene Ausmaß der Nutzungsrechte und der Gegenleistungen.
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