Zusatzprüfung
§ 5.
Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Destillateur oder Recycling- und Entsorgungstechniker kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Brauer und Mälzer abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände „Prüfarbeit“ und „Fachgespräch“ zu umfassen. Für diese Zusatzprüfung gelten § 2, § 4 und § 6 Abs. 1.
Schlagworte
Anrechnung, Recyclingtechniker
Zuletzt aktualisiert am
09.02.2026
Gesetzesnummer
10006391
Dokumentnummer
NOR12078752
alte Dokumentnummer
N5199222922J
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
