§ 5.
Der Pauschalsatz für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung auf Ersuchen eines Unternehmens (§ 55a Abs. 2 Z 3 und Z 3a SPG) beträgt
- 1. bei einer Sicherheitserklärung für den Zugang zu vertraulicher Information (§ 55 Abs. 3 Z 1 SPG) sowie bei einer Sicherheitserklärung einer Bezugsperson 297 Euro;
- 2. bei einer Sicherheitserklärung für den Zugang zu geheimer Information (§ 55 Abs. 3 Z 2 SPG) 593 Euro;
- 3. bei einer Sicherheitserklärung für den Zugang zu streng geheimer Information (§ 55 Abs. 3 Z 3 SPG) 890 Euro.
Zuletzt aktualisiert am
14.06.2018
Gesetzesnummer
10005982
Dokumentnummer
NOR40163115
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