2. Abschnitt
Bebauungspläne
§ 5*)
Plangrundlage
(1) Als Plangrundlage für Bebauungspläne sind Katasterpläne bzw. naturgetreue Lageplandarstellungen im Maßstab 1:5000 oder größer zu verwenden.
(2) Die Pläne müssen auf ein Format von 210 x 297 mm (DIN A4) gefaltet sein.
*) Fassung LGBl.Nr. 57/2014
15.12.2015
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