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§ 5 (NÖ LFW EMF-VO)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.1.2017

§ 5

Auslöse- und Expositionsgrenzwerte für schwangere und stillende Dienstnehmerinnen

Für schwangere und stillende Dienstnehmerinnen gelten die Auslösewerte (Referenzwerte) und Expositionsgrenzwerte (Basisgrenzwerte) für den Schutz der allgemeinen Bevölkerung vor Exposition durch elektromagnetische Felder gemäß der Empfehlung des Rates 1999/519/EG zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz — 300 GHz), ABl. Nr. L 199/59 vom 30. Juli 1999.

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