2. Abschnitt
Militär-Verdienstzeichen
§ 5.
Das Militär-Verdienstzeichen kann Personen verliehen werden, die sich durch hervorragende Leistungen auf militärischem oder zivilem Gebiet um die militärische Landesverteidigung besonders verdient gemacht haben.
Zuletzt aktualisiert am
29.10.2019
Gesetzesnummer
20002356
Dokumentnummer
NOR40037781
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