§ 5.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2021 in Kraft. Vor diesem Datum ausgestellte Legitimationskarten behalten solange ihre Gültigkeit, als nicht § 1 Abs. 3 zum Tragen kommt.
(2) Die Verordnung des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres über die Ausstellung von Lichtbildausweisen an Angehörige jener Personengruppen, die in Österreich Privilegien und Immunitäten genießen, BGBl. II Nr. 60/2017, tritt mit Ablauf des 30. April 2021 außer Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
06.05.2021
Gesetzesnummer
20011539
Dokumentnummer
NOR40233471
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