§ 5 LHG 2021

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2021

In- und Außerkrafttreten

§ 5

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft und verliert mit Ausnahme der §§ 2 und 3 mit Ablauf des 31. Dezember 2021 seine Wirksamkeit.

(2) Die §§ 2 und 3 treten erst nach Maßgabe des Inkrafttretens einer neuen rechtlich verbindlichen mittelfristigen Orientierung der Haushaltsführung bzw Festlegung der Haftungsobergrenzen außer Kraft.

02.03.2021

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