Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
§ 5.
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der Durchführungsbestimmungen zum Ingenieurgesetz 2006 erlassen werden, BGBl. II Nr. 362/2006, außer Kraft. Auf Verfahren über Anträge auf Verleihung der Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung „Ingenieur/in“ gemäß dem Ingenieurgesetz 2006, BGBl. I Nr. 120/2006, die bis zum Inkrafttreten des Ingenieurgesetzes 2017 im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eingelangt sind, ist die letztgenannte Verordnung jedoch weiterhin anzuwenden.
Schlagworte
Ingenieurin
Zuletzt aktualisiert am
19.06.2018
Gesetzesnummer
20010222
Dokumentnummer
NOR40203827
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)