§ 5 Glasbautechnik-Ausbildungsordnung

Zukünftige FassungIn Kraft seit 01.1.2027

Grundmodul

§ 5.

(1) Die Ausbildungsinhalte gemäß den Ausbildungszielen des Grundmoduls sind bis zum Ende des zweiten Lehrjahres zu vermitteln.

(2) Fachliche Kompetenzbereiche des Grundmoduls:

6.Kompetenzbereich: Grundlagen der Glasproduktion und Glasbearbeitung

6.1 Glastechnische Grundlagen

Die auszubildende Person kann

  1. 6.1.1 die physikalischen Grundlagen und Vorgänge, die für die Glasbearbeitung bedeutend sind, beschreiben.
  1. 6.1.2 die Nachhaltigkeit des Werkstoffes Glas hinsichtlich Lichtdurchlässigkeit und Tageslichtnutzung (natürliches Tageslicht, positives Raumklima, Reduktion künstlicher Beleuchtung), Energieeffizienz und Wärmedämmung (Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden) und Lebenszyklus und Recycling (nahezu unbegrenzt recycelbar, problemlose Wiederverwendung) grundlegend erläutern.
  1. 6.1.3 die Ausgangsstoffe (zB Recyclingglas) für eine effiziente und umweltfreundliche Glasproduktion sowie die Glasherstellung samt den benötigten Maschinen und Geräten (zB Wannenofen) und Arbeitsschritten im Überblick darstellen.
  1. 6.1.4 die Herstellung, Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die Eigenschaften unterschiedlicher Glasarten (zB Float-Glas/Flachglas, Isolierglas, Mehrfach-Verglasung, Schallschutz-Isolierglas, Sonnenschutz-Isolierglas, Vakuumglas, Profilbauglas, Einscheiben-Sicherheitsglas ESG, Verbundsicherheitsglas VSG, Brandschutzglas) und Glassubstitute (zB Acrylglas, Polycarbonate) sowie weiterer, branchenspezifisch angewendeter Werkstoffe wie Holz, Kunststoffe und Metalle beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären.
  1. 6.1.5 die Lieferformen unterschiedlichen Glasarten und Glassubstitute (zB Platten) beschreiben und deren Anwendungen erläutern.
  1. 6.1.6 die Verwendungs-, Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten sowie die Eigenschaften branchenspezifischer Hilfsstoffe wie Profile, Kitte, Dichtungs- und Dämmmassen, Dichtungsbänder, Silikon, Distanz- und Klebebänder, Klebstoffe, Beschichtungsmaterialien und Schleif- und Poliermittel beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären.
  1. 6.1.7 die Verwendungs- und Montagemöglichkeiten branchenspezifischer Befestigungs- und Verbindungsmittel sowie Zubehörteile (zB Beschläge, Griffe) beschreiben und deren berufsspezifische Anwendung erklären.
  1. 6.1.8 die im Betrieb eingesetzten Chemikalien (zB Klebstoffe, Poliermittel) unter Anwendung der Sicherheitsdatenblätter und den daraus abzuleitenden Maßnahmen und Verhaltensweisen sicher handhaben.
  1. 6.1.9 beim Annehmen, sachgerechten Lagern (zB Glasböcke für Platten), Auswählen und Prüfen auf Verwendbarkeit (zB Erkennen von Fabrikations- oder Verarbeitungsfehlern wie Blasen, Einschlüssen, Schlieren, Streifen, Dickenabweichungen) der Werk- und Hilfsstoffe mitarbeiten.

6.2TechnischeUnterlagenund Qualitätsmanagement

Die auszubildende Person kann

  1. 6.2.1 technische Unterlagen (zB Skizzen, Zeichnungen, Pläne, Montageanleitungen, facheinschlägige Normen, Richtlinien, Bearbeitungshinweise, Verarbeitungshinweise), auch unter Nutzung von mobilen Endgeräten, lesen und daraus benötigte Informationen entnehmen und anwenden.
  1. 6.2.2 Skizzen, Schablonen und Zeichnungen, auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme, unter der Berücksichtigung von Normvorgaben erstellen und Maße aus diesen in die Realität übertragen.
  1. 6.2.3 beim Durchführen von Funktions- oder Mängelkontrollen an hergestellten Glasprodukten und Glaskonstruktionen anhand vorgegebener Kriterien (zB Maße, Funktion, Sauberkeit) mitwirken.
  1. 6.2.4 beim Anlegen von Dokumentationen über die Arbeitsabläufe sowie über Arbeitsstunden und Materialverbrauch mitwirken.

6.3Messtechnik

Die auszubildende Person kann

  1. 6.3.1 die Anwendungen, Einsatzgebiete sowie Handhabung von unterschiedlichen Messgeräten (zB Winkel, Lineal, Maßband, Glasmessgerät, analoge und digitale Glasdickenmesser) zur Messung berufstypischer Größen (zB Maße, Glasdicke, Glasarten, Beschichtungen) erklären.
  1. 6.3.2 unterschiedliche Messgeräte zur Messung berufstypischer Größen auswählen sowie bei Messungen äußere Einflüsse berücksichtigen und Handhabungsfehler vermeiden.
  1. 6.3.3 berufstypische Größen unter Anwendung unterschiedliche Messgeräte messen und ermittelte Daten dokumentieren.
  1. 6.3.4 berufsspezifische Berechnungen (zB Flächenberechnungen für Materialbedarf) durchführen.

7.Kompetenzbereich: Prozesse in der Glasbautechnik

7.1 Bearbeitungstechnik

Die auszubildende Person kann

  1. 7.1.1 beim Planen des zeitlichen Ablaufes und der notwendigen Arbeitsschritte gemäß den abzuarbeitenden Aufträgen mitwirken.
  1. 7.1.2 die Arbeitsabläufe zur Herstellung der betrieblichen Glasprodukte (zB Verglasungen für Fenster und Türen, Glasvitrinen, Spiegel, Glasrückwände) und Glaskonstruktionen (zB Glastrennwände, Wintergärten, Duschverglasungen) samt den notwendigen Handwerkzeugen und Maschinen, Werk- und Hilfsstoffen sowie Befestigungs- und Verbindungsmitteln und Zubehörteilen grundlegend beschreiben.
  1. 7.1.3 die Anwendung, den Einsatz und die Handhabung der verschiedenen Handwerkzeuge (zB Glasschneider, Glasermesser, Glaserhammer, Rundschneider, Profilschneider, Verglasungslöffel, Kittmesser, Spachtelmesser, Glasschaber, Gehrungsschere, Schablonen) und handgeführten Maschinen (zB Glassägen, Ansenker, Handschleifmaschine, Handbohrmaschine) beschreiben.
  1. 7.1.4 verschiedene Handwerkzeuge (zB Glasschneider, Glasermesser, Glaserhammer, Rundschneider, Profilschneider, Kittmesser, Spachtelmesser, Glasschaber, Gehrungsschere, Schablonen) bei unterschiedlichen Arbeiten anwenden und anschließend in Stand halten.
  1. 7.1.5 verschiedene handgeführte Maschinen (zB Glassägen, Ansenker, Handschleifmaschine, Handbohrmaschine) bei unterschiedlichen Arbeiten anwenden und anschließend in Stand halten.
  1. 7.1.6 Handwerkzeuge und handgeführte Maschinen, erforderliche Werk- und Hilfsstoffe, Befestigungs- und Verbindungsmittel sowie Zubehörteile im Rahmen der Arbeitsplanung und -vorbereitung auftragsbezogen vorbereiten.
  1. 7.1.7 Platten aus unterschiedlichen Glasarten und Glassubstituten mit Handwerkzeugen und handgeführte Maschinen durch Schneiden, Brechen, Sägen, Bohren, Schleifen und Polieren bearbeiten, um Einzelteile für Glasprodukte und Glaskonstruktionen herzustellen.
  1. 7.1.8 die Arbeitsschritte zum Herstellen von Gehrungen, Facetten, Rand-, Eck- und Lochausschnitten samt der notwendigen Handwerkzeuge und handgeführten Maschinen beschreiben.
  1. 7.1.9 Gehrungen, Facetten, Rand-, Eck- und Lochausschnitte an Platten aus unterschiedlichen Glasarten und Glassubstituten und an Einzelteilen für Glasprodukte (zB Verglasungen für Fenster, Türen, Schaufenster) und Glaskonstruktionen mit benötigten Handwerkzeugen und handgeführten Maschinen anfertigen.
  1. 7.1.10 weitere Werkstoffe wie Holz, Kunststoffe und Metalle mit Handwerkzeugen und handgeführte Maschinen durch Bohren, Schneiden und Schleifen bearbeiten, um zB vorgefertigte Profile anzupassen oder Bilder- und Spiegelrahmen anzufertigen.
  1. 7.1.11 die Arbeitsschritte zum Herstellen von Bilder- und Spiegelrahmen (Zuschneiden, Verbinden, Verleimen, Verputzen) sowie zum Einrahmen von Bildern und Spiegeln samt den notwendigen Hilfsstoffen (zB Klebstoffe, Nägel) und benötigten Handwerkzeugen und Maschinen beschreiben.
  1. 7.1.12 Bilder- und Spiegelrahmen unter Anwendung geeigneter Hilfsstoffe (zB Klebstoffe, Nägel) sowie der benötigten Handwerkzeuge und handgeführter Maschinen herstellen und anschießend Bilder und Spiegel einrahmen.

7.2Zusammenbauund Montage

Die auszubildende Person kann

  1. 7.2.1 hergestellte und bearbeitete Einzelteile unter Anwendung geeigneter Verbindungsmittel (zB Schrauben, Verbindungsprofile, Eckprofile, Winkelprofile, Klebstoffe, UV-Klebstoffe) sowie der benötigten Handwerkzeuge und handgeführten Maschinen zu fertigen Glasprodukten (zB Glasvitrinen) zusammenbauen.
  1. 7.2.2 an den zusammengebauten Glasprodukten entsprechende Zubehörteile (zB Beschläge, Griffe) mit geeigneten Befestigungsmitteln anbringen.
  1. 7.2.3 beim Aufstellen, Instandhalten und Abbauen der erforderlichen Aufstiegshilfen (zB Arbeits- und Schutzgerüste) für die im Rahmen des eigenen Lehrbetriebes auszuführenden Tätigkeiten, unterstützen.
  1. 7.2.4 beim materialgerechten Verpacken, Lagern, Transportieren sowie beim Anliefern von Einzelteilen von Glasprodukten (zB Verglasungen für Fenster oder Türen) und Glaskonstruktionen (zB Einzelteile von Trennwänden, Wintergärten, Vorbauten) beim Kunden unter Beachtung von Sauberkeit (Transportwege, Handschuhe) und Schutz vor Beschädigungen mitarbeiten.
  1. 7.2.5 den Aufbau und die Konstruktion von Fensterrahmen, Fensterstöcken und Türen grundlegend beschreiben.
  1. 7.2.6 die Anforderungen an Abdichtungen (Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz, Brandschutz), deren Arten (zB Dichtungs- und Dämmmassen) und Anwendungen im Überblick erklären.
  1. 7.2.7 die Arbeitsschritte zum Aus- bzw. Einbau von Verglasungen für Fenster, Türen oder Schaufenster samt den notwendigen Demontagemitteln (zB Verglasungslöffel, Kittmesser, Schonhammer), Befestigungsmitteln (zB Glasleisten, Pressleisten, Punkthalter) und Hilfsmitteln (zB Dichtungsbänder, Silikon, Glasbrücken) sowie den benötigten Handwerkzeugen und handgeführten Maschinen beschreiben.
  1. 7.2.8 beim Ausbauen von zu erneuernden oder beschädigten Verglasungen (zB von Fenster oder Türen) auf der Baustelle unter Anwendung geeigneter Ausbautechniken sowie der benötigten Handwerkzeuge und handgeführten Maschinen aus den entsprechenden Rahmen (zB Fenster- oder Türrahmen) mitarbeiten.
  1. 7.2.9 beim Einbauen angefertigter Verglasungen (zB für Fenster oder Türen) auf der Baustelle unter Anwendung geeigneter Einbautechniken sowie der benötigten Handwerkzeuge und handgeführten Maschinen in die entsprechenden Rahmen (zB Fenster- oder Türrahmen) mitarbeiten.
  1. 7.2.10 beim Prüfen der Aufbausituation (zB Maße) sowie beim Beurteilen der Eignung (zB Belastbarkeit, Tragfähigkeit) von vorhandenen Unterkonstruktionen, Böden, Decken und Wänden auf der Baustelle mitwirken.
  1. 7.2.11 die Arbeitsschritte zum Zusammenbauen der hergestellten und bearbeiteten Einzelteile zu fertigen Glaskonstruktionen (zB Trennwände, Wintergärten, Vorbauten) samt den notwendigen Verbindungsmitteln (zB Schrauben, Verbindungsprofile, Eckprofile, Winkelprofile, Klebstoffe, UV-Klebstoffe) sowie den benötigten Handwerkzeugen und handgeführte Maschinen beschreiben.
  1. 7.2.12 beim Zusammenbauen der hergestellten und bearbeiteten Einzelteile zu fertigen Glaskonstruktionen (zB Trennwände, Wintergärten, Vorbauten) auf der Baustelle unter Anwendung geeigneter Verbindungstechniken sowie der benötigten Handwerkzeuge und handgeführten Maschinen mitarbeiten.
  1. 7.2.13 die Arbeitsschritte zur Befestigung von Glaskonstruktionen (zB Trennwände, Wintergärten, Vorbauten, Glasdächer) samt den notwendigen Befestigungsmittel (zB Schrauben, Dübel, Glashalter, Profile, Glasverbinder, Klebstoffe) sowie den benötigten Handwerkzeuge und handge- führten Maschinen beschreiben.
  1. 7.2.14 beim Montieren von fertigen Glaskonstruktionen (zB Trennwände, Wintergärten, Vorbauten, Glasdächer) auf der Baustelle unter Anwendung geeigneter Befestigungstechniken sowie der benötigten Handwerkzeuge und handgeführten Maschinen mitarbeiten.
  1. 7.2.15 beim Anbringen entsprechender Abdichtungen und Dämmungen unter Anwendung geeigneter Hilfsmittel (zB Dichtungsbänder, Silikon, Dichtschrauben) im Rahmen des Zusammenbaus bzw. der Montage von Glaskonstruktionen mitarbeiten.
  1. 7.2.16 an den montierten Glaskonstruktionen entsprechende Zubehörteile (zB Beschläge, Griffe) mit geeigneten Befestigungsmitteln anbringen.

7.3 Reparatur, Instandsetzung und Sanierung

Die auszubildende Person kann

  1. 7.3.1 beim Feststellen von Fehlern und Schäden an Glasprodukten und Glaskonstruktionen sowie beim Anbieten von Instandsetzungsvarianten (zB Austausch, Reparatur, Notverglasung) mitwirken.
  1. 7.3.2 beim Instandsetzen (zB Austausch, Reparatur, Notverglasung) von Glasprodukten und Glaskonstruktionen mitarbeiten.
  1. 7.3.3 beim Feststellen von Fehlern und Funktionsstörungen an Zubehörteilen von Glasprodukten und Glaskonstruktionen mitwirken.
  1. 7.3.4 beim Instandsetzen (zB Austausch, Reparatur) von Zubehörteilen von Glasprodukten und Glaskonstruktionen mitwirken.
  1. 7.3.5 beim Einbauen neuer Verglasungen (zB für Fenster oder Türen) auf der Baustelle im Rahmen der thermischen Sanierung zur Erhöhung der Energieeffizienz unter Anwendung geeigneter Einbautechniken sowie der benötigten Handwerkzeuge und handgeführten Maschinen in die entsprechenden Rahmen (zB Fenster- oder Türrahmen) mitarbeiten.
  1. 7.3.6 beim Demontieren von bestehenden Verglasungen oder Glaskonstruktionen sowie beim Trennen, Wiederverwerten und Entsorgen von Glaseinzelteilen und Zubehörteilen zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft mitarbeiten.

7.4Kunsthandwerk

Die auszubildende Person kann

  1. 7.4.1 kunsthandwerkliche Techniken zum Herstellen von Blei- und Messingverglasungen, Glasmosaiken und Glasmalereien samt den notwendigen Arbeitsmitteln (zB Blei, Lötzinn, Bleiprofile, Messingprofile, Glasmalfarben) sowie den benötigten Handwerkzeugen Arbeitsmitteln (zB Bleimesser, Bleiaufreiber, Messingbürste, Lötkolben, Mosaikzange, Pinsel) beschreiben.
  1. 7.4.2 beim Herstellen von Blei- und Messingverglasungen, Glasmosaiken und Glasmalerei unter Anwendung kunsthandwerklicher Techniken sowie der benötigten Handwerkzeuge mitarbeiten.
 

Schlagworte

Arbeitsvorbereitung, Verwendungsmöglichkeit, Bearbeitungsmöglichkeit, Dichtungsmasse, Distanzband, Schleifmittel, Fabrikationsfehler, Werkstoff, Funktionskontrolle, Befestigungsmittel, Randschnitt, Eckschnitt, Bilderrahmen, Arbeitsgerüst, Ausbau, Fensterrahmen, Bleiverglasung

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2026

Gesetzesnummer

20013232

Dokumentnummer

NOR40279376

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)