materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 189/2024
Basis für Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG
Basis für Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG
§ 5.
Gibt es in einem Betrieb keinen einschlägigen Facharbeiterlohn iSd § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung für Lehrlinge, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für die Berechnung des Grundlohnes und des Überstundenzuschlages ein Stundenlohn von 15,51 € heranzuziehen.
Zuletzt aktualisiert am
04.07.2024
Gesetzesnummer
20012331
Dokumentnummer
NOR40255150
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
