§ 5 Festsetzung des Lehrlingseinkommens für gewerbliche Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2023

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 189/2024

Basis für Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG

Basis für Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG

§ 5.

Gibt es in einem Betrieb keinen einschlägigen Facharbeiterlohn iSd § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung für Lehrlinge, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für die Berechnung des Grundlohnes und des Überstundenzuschlages ein Stundenlohn von 15,51 € heranzuziehen.

Zuletzt aktualisiert am

04.07.2024

Gesetzesnummer

20012331

Dokumentnummer

NOR40255150

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)