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§ 5 EPV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.1991

Erstellung der Tests

§ 5

Bei der Erstellung der Tests sind die aktuellen wissenschaftlichen Standards einer modernen Personalauswahl einzuhalten. Soweit es für die vorgesehene Verwendung von Bedeutung ist, sind insbesondere folgende Bereiche zu untersuchen:

  1. 1. Fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten,
  2. 2. intellektuelle Fähigkeiten: verbale Leistungen, logischschlußfolgerndes Denken, analytisches Denken, Gedächtnis, allgemeines Wissen,
  3. 3. schöpferisches Denken: Kreativität, geistige Flexibilität,
  4. 4. Arbeitsstil: Zielorientiertheit, Planung, Organisation, Produktivität, vernetztes Denken, Selbsteinschätzung der eigenen Leistung, Leistungsbereitschaft, problembezogenes Entscheidungsverhalten,
  5. 5. Lernfähigkeit: Erfassen von Fakten, Erkennen von Zusammenhängen,
  6. 6. Belastbarkeit: allgemeine und inhaltsbezogene Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit, Ausdauer, Genauigkeit, Streßresistenz, Frustrationstoleranz,
  7. 7. soziale Kompetenzen: Kommunikation, verbales Ausdrucksvermögen, Selbstkontrolle, Fähigkeit zur Arbeit in Gruppen und mit Gruppen, bürgerorientiertes Verhalten, Kontaktbereitschaft,
  8. 8. Führungsverhalten: Initiative, Entscheidungsfreudigkeit, Führungsstil, Verantwortungsbereitschaft, Delegieren und Koordinieren, Durchsetzungsvermögen,
  9. 9. spezifische, für die Verwendung bedeutsame Personenmerkmale, wie etwa emotionale Stabilität, Art der Aufnahme und der geistigen Verarbeitung von Information (kognitive Stile), persönliche Bewertung der für das Arbeitsergebnis ausschlaggebenden Umstände (Attribution).

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