Inhalt
§ 5
(1) Der Dienstausweis hat folgende Daten zu enthalten:
- 1. Vorderseite (Bildseite)
- a) Schriftzug „Dienstausweis Republik Österreich“,
- b) Bundeswappen,
- c) Lichtbild,
- d) Schriftzug „BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz“, „Bundessozialamt“ oder „Arbeitsinspektion“,
- e) Schriftzug „Personalnummer“ und die Personalnummer.
- 2. Rückseite (Chipseite)
- a) Chip,
- b) Schriftzug „Ausstellungsdatum“ und das Datum,
- c) gegebenenfalls Schriftzug „Dienststelle“ und die erforderliche Bezeichnung,
- d) Vor- und Zuname sowie nachgewiesene akademische Grade,
- e) Schriftzug „Geburtsdatum“ und das betreffende Datum,
- f) aufgedruckte Unterschrift des Inhabers,
- g) Schriftzug „a.sign premium“ und Kartennummer des Dienstausweises,
- h) Schriftzug „Gebührenbefr. § 2 GebG“.
(2) Der Dienstausweis für Bedienstete der Zentralleitung enthält zusätzlich auf der Rückseite den Schriftzug „BM Arbeit, Soziales u Konsumentenschutz“ oder „BMASK – Zentral-Arbeitsinspektorat“.
(3) Ferner kann der Dienstausweis auf der Vorderseite (Bildseite) die Bezeichnung der Funktion und/oder einer bestimmten Befugnis enthalten.
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