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§ 5 Bundesbahngesetz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 31.12.2003

3. Teil

Umstrukturierung der Österreichischen Bundesbahnen

1. Hauptstück

ÖBB-Personenverkehr AG Gründung und Errichtung

§ 5

Zur Durchführung der Umstrukturierung der Österreichischen Bundesbahnen hat die ÖBB-Holding AG bis spätestens 31. Mai 2004 eine Aktiengesellschaft mit einem Grundkapital in der Höhe von 70 000 Euro, dem Firmenwortlaut „ÖBB-Personenverkehr Aktiengesellschaft“, im Folgenden als ÖBB-Personenverkehr AG bezeichnet, und dem Sitz in Wien zu gründen und zu errichten.

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