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§ 5 Ausübungsregeln für das Gewerbe der Personalkreditvermittlung
aktuell keine Fassung in Kraft
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01.6.1988 bis 24.09.1996 (BGBl. Nr. 505/1996)
aktuell keine Fassung in Kraft
01.7.1977 bis 31.05.1988 (BGBl. Nr. 304/1977)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
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