Wiederinbetriebnahme nach längerem Stillstand
§ 55
Bei saisonal betriebenen Warmsprudelwannen (Whirlwannen) oder nach einem längeren Stillstand ist vor der Wiederinbetriebnahme ein vollständiger Desinfektionsvorgang ohne Personenbenutzung durchzuführen. Dabei ist auch der Desinfektionsmittelgehalt bei der Füllwasserchlorung und/oder Spüldesinfektion zu überprüfen.
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