Gerichtsgebühren
§ 53
Für die in § 52 Abs. 1 genannten Verfahren ist die in der Tarifpost 12 lit. c Z 6 GGG bestimmte Pauschalgebühr zu entrichten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Gerichtsgebühren
§ 53
Für die in § 52 Abs. 1 genannten Verfahren ist die in der Tarifpost 12 lit. c Z 6 GGG bestimmte Pauschalgebühr zu entrichten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)