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§ 53 Grundzüge für die Organisierung des Staatsbaudienstes
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26.1.1861 bis 31.12.2018 (BGBl. I Nr. 61/2018)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Kommunikation
Intervenierung
Konkurrenzbau
Exekutive