Das Inkrafttreten, die Fassung der jeweiligen Bestimmung sowie die Hinweise auf etwaige Übergangsbestimmungen sind aus den Textanmerkungen ersichtlich.
Ressorttext (Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales)
Ausschluß der Anwendungen des § 362 Abs. 2
§ 524
§ 524. Aufgehoben.
(BGBl. Nr. 13/1962, Art. V Z 70) - 1.1.1962.