Zusatzprüfung
§ 4a.
Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Recycling- und Entsorgungstechniker kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Molker und Käser abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände „Prüfarbeit“ und „Fachgespräch“ zu umfassen. Für diese Zusatzprüfung gelten § 2, § 4 und § 5 Abs. 1.
Schlagworte
Recyclingtechniker
Zuletzt aktualisiert am
17.02.2026
Gesetzesnummer
10006412
Dokumentnummer
NOR12078751
alte Dokumentnummer
N5199222921J
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